Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach kanon grundstück
hat nach 0 Millisekunden 22 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'Dotalgrundstück'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
3% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Kanonbis Kanone |
Öffnen |
463
Kanon - Kanone.
gen für die Auflösung des Kanons (Rätselkanon), welche schließlich bis zur Unmöglichkeit des Verstehens auf die Spitze getrieben wurden. Allmählich ging dann der Name K. auf die Komposition selbst über, deren alter Name Fuga (s
|
||
2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Empirebis Empis |
Öffnen |
Lasten tragen und es in gutem Stand halten muß. Für Verbesserungen hat er keinen Ersatzanspruch. Der zu zahlende Kanon ist nicht einseitig ablösbar. Der Emphyteuta verwirkt zur Strafe sein Recht wegen erheblicher Verschlechterung des Grundstücks
|
||
2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0671,
von Rechtsbesitzbis Rechtschreibung |
Öffnen |
, wie sie der Inhaber eines Rechts vornehmen oder genießen darf. Wer über ein benachbartes, fremdes Grundstück wiederholt geht oder fährt oder reitet, mit der Absicht, diesen Weg dauernd zur erleichterten Benutzung seines Grundstückes, des etwaigen
|
||
2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0235,
von Erblindungbis Erbrechen |
Öffnen |
, eine der Formen des sog. geteilten Eigentums. Sie gewährt ein erbliches und veräußerliches Nutzungsrecht an Grundstücken, namentlich an Bauerngütern, und steht in den meisten Fällen der röm. Emphyteuse (s. d.) sehr nahe. Der Erbpächter (Erbzinsmann
|
||
2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0890,
von La garde meurtbis Lager (militärisch) |
Öffnen |
(ebd. 1880) und des ersten
Teils der "Kanonischen Bücher des Alten Testaments
in griech. Sprache" (ebd. 1883). L. suchte für diese
Ausgabe die drei Recensionen der Septuaginta her-
zustellen, welche uach des Hieronymus Zeugnis
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
Öffnen |
Mobilien die Klage "Utrubi". Das kanonische und gemeine deutsche Recht schützte den B., auch die rein thatsächliche Innehabung, durch die sogen. Spolienklage (remedium spolii) und führte ein besonders summarisches Verfahren zum Schutz im jüngsten B. ein
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Rentamtbis Rentenbanken |
Öffnen |
., v. ital. rêndita), im allgemeinen jedes feste Einkommen, welches ohne entsprechende Gegenleistung, insbesondere aus einem angelegten Kapital, bezogen wird. In diesem Sinn spricht man von der R., die ein Haus, ein Grundstück (s. Bodenrente), ein
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Rechtswissenschaftbis Recipient |
Öffnen |
der einzelnen jetzigen Staaten, wobei noch das kanonische für die Rechtsentwicklung in Deutschland in Betracht kommt; b. nach der systematischen Seite in Sachen-, Obligationen-, Familien- und Erbrecht, wozu als besondere Lehren noch das Lehn
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
Öffnen |
vollendeten 25., bei Töchtern 24. Lebensjahre. Im einzelnen bieten die Vorschriften des Reichsgesetzes über E. der Interpretation sehr erhebliche Schwierigkeiten. Das kanonische Recht untersagt selbst die Verbindung zwischen Dritt
|
||
1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0759,
von Gemengebis Gemischtes Eisenbahnsystem |
Öffnen |
, das in ge-
birgigen Gegenden, wo Weizen allein nicht recht ge-
deiht, häufig angebaut wird. - Vgl. Krafft, Pflanzen-
baulehre ß. Aufl., Berl. 1890).
Gemengelage der Grundstücke, die Zer-
streuung der einzelnen Ackergrundstücke eines Be-
sitzers
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Renntiermoosbis Rente |
Öffnen |
Universitäten, z. B. in Leipzig.
Rente (frz.), im allgemeinen jedes Einkommen, das aus eigenem Vermögen fließt, aber keine persönliche Arbeit des Empfängers erfordert, also namentlich das Einkommen aus Grundstücken (Landrente), aus vermieteten Häusern
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Trauereschebis Traum |
Öffnen |
Umständen bis auf drei Monate verkürzt werden. Schon das röm. Recht bestimmte, die Witwe habe ihren verstorbenen Ehemann 10 (später 12) Monate zu beweinen. Die Verletzung dieses T. zog nach röm. Recht, außer der vom kanonischen Recht beseitigten
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
Öffnen |
(Inventar), Gebäude und Feldbestellung hat. 2) Während der Dauer der Erbpacht die Zahlung einer jährlichen unablösbaren Rente, des sogen. Kanons (der Naturalzins, Geldzins oder auch beides sein und als Geldzins in Geld oder Roggenwert bestimmt sein kann
|
||
1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0996,
von Dionysische Zeitrechnungbis Dionysos |
Öffnen |
es in dem 1289 mit dem Papst geschlossenen Konkordat durch, daß ein Amortisationsgesetz den Portugiesen verbot, Grundstücke auf irgend eine Weise der Toten Hand zu übergeben. Bei der Aufhebung des Templerordens nahm er die großen Besitzungen desselben
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
Öffnen |
. In Ansehung eines solchen Grundstücks ist der Ehemann in seiner Veräußerungsbefugnis beschränkt, während er sonst die Dotalsachen ungehindert veräußern darf. Ein D. darf nach gemeinem Recht selbst mit Zustimmung der Ehefrau vom Ehemann weder verkauft
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Lauckhardbis Lauderdale |
Öffnen |
der Bischöfe unter Lauds Vorsitz gegen alles Herkommen weiter und beschloß 29. Mai 17 Kanones, welche die unumschränkte Gewalt des Königs als in Gottes Wort und im Naturrecht begründet erklärten und das Hochkirchentum als einzig wahre Form der Kirche
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0175,
von Manassasbis Manchester (Stoff) |
Öffnen |
. das Reich durch Befestigungen und durch ein Bündnis mit Ägypten. Das Gebet Manasses, ein in manchen Handschriften der Septuaginta vorhandener Bußpsalm, ist unecht und gilt auch der katholischen Kirche nicht für kanonisch.
Manasse ben Israel, s
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Nabopolassarbis Nachbarrecht |
Öffnen |
Tonstufe ist bei weitem die häufigste Form der N.; ihr entspringen ebensowohl die kunstvollen Formen des Kanons und der Fuge (s. d.) wie die als dilettantisch oder handwerksmäßig verurteilten sogen. Schusterflecke (s. d.). Die wichtigsten Arten der N
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Säkularspielebis Sala Consilina |
Öffnen |
Erhebung des Christentums zur Staatsreligion hörten sie auf.
Säkulum (lat.), Jahrhundert; im kanonischen Rechte das bürgerliche Leben und die bürgerliche Gesellschaft im Gegensatz zur Kirche und der Geistlichkeit; daher der Ausdruck Säkularisation (s. d
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Trachytpechsteinbis Traduzianismus |
Öffnen |
übertragen kann, als er selbst hat. Erfolgt die Übertragung des Eigentumsbesitzes an den dermaligen Inhaber (natürlichen Besitzer) der Sache, so spricht man von einer Traditio brevi manu (s. Besitz). Bei Grundstücken sind an die Stelle der T., welche nach
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Urbanbis Urbino |
Öffnen |
., früher Johann Baptist Castagna, war Professor des Zivil- und kanonischen Rechts und Erzbischof von Rossano, wurde 1583 zum Kardinal und 15. Sept. 1590 zum Papst gewählt, starb aber schon 12 Tage nach seiner Ernennung.
8) U. VIII., eigentlich Maffeo
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Wakutubis Walachei |
Öffnen |
Anwendung dem Wakufgebiet allmählich eine ungeheure Ausdehnung gab. Die letztere Art des W. erinnert wegen der erbrechtlichen Übertragbarkeit des Besitzes und des für letztere zu entrichtenden Kanons an die Emphyteuse (s. d.). Die Angelegenheiten
|